Straße, Geh- und Radweg

Verantwortungsvoll beleuchten

Gewusst wo:


Straßen, Geh- und Radwege sind lineare Elemente, sie überprägen die Landschaft und zerschneiden Lebensräume – um so mehr, wenn sie nachts beleuchtet werden. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft soll auf die Beleuchtung von Straßen, Geh- und Radwegen verzichtet werden.

Nachtabsenkung und intelligente Steuerungssysteme:


Norm- und bedarfsgerecht kann mit Hilfe der ÖNORM O 1055 beleuchtet werden, diese regelt den Absenkbetrieb während der verkehrsarmen Zeit. Aber auch eine Beleuchtung mit intelligenten Steuerungssystemen ist möglich.

Bei dieser sensorgesteuerten Beleuchtung wird ohne Verkehrsaufkommen die Lichtleistung reduziert. Sensoren erkennen Verkehrsteilnehmer und stellen bei Bedarf sofort auf volle Leistung um.

 

Intensität:


Beispiel einer normgerechten Rad- und Fußwegbeleuchtung: Herangezogen wurden die ÖNORM EN 13201, Teil 2 und die ÖNORM 1055. Rad- und Fußwege sind der generellen Beleuchtungsklasse P zuzuordnen. Bei langsamer Geschwindigkeit (5 bis 40 km/h), normalem Verkehrsaufkommen, keinen parkenden Fahrzeugen am Rand und geringer Leuchtdichte der Umgebung werden die Anforderungen der Beleuchtungsklasse P5 gefordert.

Diese entsprechen der minimalen mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke von 3 lx (Wartungswert) während des Betriebes bis Mitternacht.

 

Lichtplanung:


Die zielgerichtete Beleuchtung der Nutzfläche ist bedeutend.
Sobald Leuchten ausgedient haben, sind das Hinzuziehen eines Lichtplaners und meist eine gänzliche Erneuerung der Beleuchtungsanlage notwendig.
Umrüstung eines Straßenzuges von Hochdruck-Natriumdampflampen (links) zu LEDs (rechts) in Innsbruck. Der voll abgeschirmte LED Leuchtentyp leuchtet v.a. auf die Nutzfläche.

 

Stadt Luzern – Erste öffentliche Beleuchtung mit Bewegungssensor

Leuchtmittel:


Der Einsatz von warmweißen oder amberfarbenen LEDs wird empfohlen.