Gemeinde
            
            
              Die Beleuchtung von Straßen, Plätzen, Gehsteigen,
            
            
              Fassaden sowie die Weihnachtsbeleuchtung zählen oftmals
            
            
              zu den Aufgabenbereichen von Gemeinden. Im Folgenden
            
            
              wird speziell auf die Straßenbeleuchtung eingegangen.
            
            
              Normen
            
            
              Vorschriften für Lichteinsatz im Außenraum gibt es vor
            
            
              allem für Straßenbeleuchtung. Hier werden aus Sicher-
            
            
              heitsgründen Wartungswerte festgelegt.
            
            
              Die Verpflichtung zur Straßenbeleuchtung wird nicht
            
            
              dezidiert festgehalten, kann jedoch in Österreich aus
            
            
              verschiedenen rechtlichen Normen und aus der Rechts
            
            
              sprechung abgeleitet werden (Allgemeines Bürgerliches
            
            
              Gesetzbuch, Straßenverkehrsordnung, Verwaltungs
            
            
              gerichtshof).
            
            
              Grundsätzlich wird die Straßenbeleuchtung in der
            
            
              ÖNORM O 1051, ÖNORM O 1053 und in der Normenreihe
            
            
              ÖNORM EN 13201, Teil 1-4 geregelt.
            
            
              Für einen adäquaten Vergleich von Straßenbeleuchtungen ist die
            
            
              Gesamtanlage oder ein repräsentativer Teil davon  energetisch
            
            
              und lichttechnisch zu betrachten. Einzelvergleiche nur über das
            
            
              Leuchtmittel oder die Leuchten ohne Berücksichtigung der Licht-
            
            
              punkthöhen, -abstände, Betriebszeiten etc. verfälschen deutlich
            
            
              das Ergebnis.
            
            
              Bitte beachten Sie bei den Kennwerten der Tabelle:
            
            
              • Lebensdauer:
            
            
              keine einheitliche Definition, ab 2012 müssen Hersteller
            
            
              Mindestwerte für Lampenlichtstromerhalt (LLMF) und Lampenüberlebensfaktor
            
            
              (LSF) angeben; abhängig von Produkt und Hersteller!
            
            
              • Lichtfarbe:
            
            
              Farbe des Lichtes, wie es dem menschlichen Auge erscheint.
            
            
              • Farbwiedergabe:
            
            
              beschreibt den Farbenreichtum der Lichtquelle, bzw. wie
            
            
              natürlich Farben wiedergegeben werden; leitet sich aus der Kontinuität des
            
            
              Lichtspektrums ab; maximaler Wert = 100 Ra (Sonnenlicht, Glühlampe);
            
            
              je kleiner der Wert, desto „fahler“ wirkt das Licht.
            
            
              • Lichtausbeute:
            
            
              wird oft als Kenngröße für Energieeffizienz herangezogen;
            
            
              ist das Verhältnis von abgegebenem Licht zu zugeführter elektrischer Leistung
            
            
              (Lumen/Watt); von Herstellern wird gerne der maximal bzw. theoretisch
            
            
              erreichbare Wert und nicht der praktisch vorhandene angeführt;
            
            
              ohne Information der Betriebsbedingungen (z.B. Labor, mit/ohne Vorschalt
            
            
              gerät etc.) praktisch nicht vergleichbar; durch Alterung verschlechtert
            
            
              sich der Wert deutlich!
            
            
              Leuchtdiode (LED)
            
            
              bis 50.000
            
            
              warm-, neutral-,
            
            
              kaltweiß oder
            
            
              monochromatisch
            
            
              (rot, grün, blau etc.)
            
            
              weiß derzeit
            
            
              40 – 90
            
            
              40 – 110
            
            
              geringer Insektenanflug
            
            
              bei warmweißen LEDs,
            
            
              keine ultraviolette und infrarote
            
            
              Strahlung, große Qualitäts
            
            
              unterschiede am Markt
            
            
              Leuchtdioden revolutionieren die Beleuchtungstechnik
            
            
              derzeit rasant. In den nächsten Jahren ist weiterhin eine
            
            
              merkliche Steigerung der Lichtausbeute zu erwarten.
            
            
              Bei Beleuchtungslösungen mit LEDs kann oftmals nicht
            
            
              mehr getrennt werden zwischen Leuchte bzw. Leuchtmittel.
            
            
              Die LEDs, die dazugehörige Optik, die Spiegel, die Vor-
            
            
              schaltgeräte etc. sind miteinander oder sogar ineinander
            
            
              integriert. Daher ist ein unmittelbarer Vergleich zwischen
            
            
              herkömmlichen Lampen und LED-Lichtlösungen oftmals
            
            
              problematisch. Der unten angeführte Hinweis zum Vergleich
            
            
              der Gesamteffizienz einer Anlage ist in diesem Fall das
            
            
              optimale Mittel zur Entscheidungsfindung. Für den
            
            
              umweltverträglichen Einsatz ist warmweißes Licht, d.h.
            
            
              eine niedrige Farbtemperatur (< 3000 Kelvin) wünschenswert.
            
            
              Lampen in der Straßenbeleuchtung
            
            
              LED-Straßenleuchte
            
            
              Die Normenreihe ÖNORM EN 13201, Teil 1-4 gibt Wartungs-
            
            
              werte der lichttechnischen Kenngrößen (z.B. Beleuch-
            
            
              tungsstärken in Lux bzw. Leuchtdichten in Candela/m
            
            
              2
            
            
              ) vor.
            
            
              Aus ökonomischen und ökologischen Gründen sollten die
            
            
              Wartungswerte als Maximalwerte betrachtet und höchstens
            
            
              minimal überschritten werden. Dies ist bei der entspre-
            
            
              chenden Auswahl von wenig verschmutzenden Leuchten
            
            
              und langlebigen Lampen sowie durch die Festlegung von
            
            
              Wartungs-, Reinigungs- und Lampentauschzyklen einfach
            
            
              möglich.
            
            
              Generell lassen sich in der Planung ökonomische und
            
            
              ökologische Belange, wie z.B. die Nachtabsenkung, mit
            
            
              der Normenreihe ÖNORM EN 13201, der ÖNORM O 1053 und
            
            
              ÖNORM O 1051 vereinbaren.
            
            
              20
            
            
              Lampe
            
            
              Lebensdauer
            
            
              (Stunden)
            
            
              Lichtfarbe
            
            
              Farbwiedergabe
            
            
              (Ra)
            
            
              Lichtausbeute
            
            
              (Lumen/Watt)
            
            
              Anmerkung
            
            
              Natriumdampf-Hochdrucklampe
            
            
              15.000 – 20.000
            
            
              gelb
            
            
              20 – 40
            
            
              90 – 150
            
            
              geringer bis mittlerer Insektenanflug,
            
            
              geringe ultraviolette Strahlung,
            
            
              hohe Lichtausbeute, gutes Kontrast-
            
            
              sehen, schlechte Farbwahrnehmung
            
            
              Leuchtstofflampe
            
            
              14.000 – 30.000
            
            
              weiß
            
            
              50 – 90
            
            
              60 – 110
            
            
              mittlerer bis hoher Insektenanflug,
            
            
              temperaturabhängig,
            
            
              Lichtlenkung nur begrenzt möglich
            
            
              Metallhalogendampf-
            
            
              Hochdrucklampe
            
            
              (Keramikbrenner oder Quarzbrenner)
            
            
              10.000 – 15.000
            
            
              weiß
            
            
              60 – 90
            
            
              70 – 110
            
            
              hoher Insektenanflug,
            
            
              Unterscheidung zw. Lampen mit
            
            
              Keramikbrenner (geringerer
            
            
              Ultraviolett-Anteil, farbstabiler,
            
            
              effizienter) und Quarzbrenner
            
            
              Quecksilberdampf-Hochdrucklampe
            
            
              12.000 – 16.000
            
            
              weiß
            
            
              40 – 60
            
            
              60
            
            
              sehr hoher Insektenanflug, aufgrund
            
            
              ungenügender Energieeffizienz ab
            
            
              2015 im Handel nicht mehr erhältlich
            
            
              (Verordnung EG Nr. 245/2009)
            
            
              Was können Sie tun?
            
            
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