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Was können Sie tun?
Lichtwerbung
Licht macht aufmerksam und eignet sich daher besonders
für den Einsatz in der Werbeindustrie. Um Aufmerksamkeit
zu erregen, werden Werbeanlagen immer größer und
greller. Vermehrt werden bewegte Bilder eingesetzt.
Zur Lichtemission im urbanen Bereich trägt vor allem
intensive Geschäfts- bzw. Auslagenbeleuchtung bei.
Vorab ist die Eignung des potentiellen Standortes zu
prüfen, im Freiland sollten leuchtende oder beleuchtete
Werbeanlagen nicht eingesetzt werden.
Lampen
Für die Beleuchtung sollen LEDs mit warmweißem Licht
eingesetzt werden.
Leuchten
Um die Fernwirkung zu reduzieren soll ausschließlich von
oben nach unten beleuchtet werden.
Betriebsweise
Die Größe, Leuchtdichte und Betriebsdauer der Werbe­
einrichtung muss festgelegt, sowie die Störung von
Anrainern vermieden werden.
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Die Beleuchtung sollte an
die Betriebsöffnungszeiten angepasst werden.
Ablenkung und Blendung von
Verkehrsteilnehmern
Potentielle Ablenkung bzw. Blendung von Verkehrsteil-
nehmern regeln die Straßenverkehrsordnung und die
Öster­reichischen Richtlinien und Vorschriften für das
Straßenwesen, kurz RVS 05.06.12. Diese legen maximale
Leuchtdichten (Candela/m
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) von Werbeeinrichtungen im
verkehrsnahen Bereich fest.
Gemäß § 84 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung 1960 gilt im
Freiland das Werbeverbot bis 100 Meter Abstand vom
Fahrbahnrand.
Trotz Einhaltung der Grenzwerte bzw. Rechtsvorschriften
ist mit einer gewissen Ablenkung der Verkehrsteilnehmer zu
rechnen.
Lampen
Optimale Leuchtmittel für Objektbeleuchtung sind aus
ökologischer Sicht Leuchtdioden mit warmweißem Licht.
LEDs ermöglichen darüber hinaus auch eine farbige
Fassadenbeleuchtung.
Leuchten
Die Beleuchtung muss so installiert werden und die Leuchte
muss in ihrer Dimension so gewählt werden, dass der
Lichtkegel nicht über die Gebäudefläche hinausragt.
Eine optimale Installation beleuchtet Gebäude mit geringer
Beleuchtungsintensität fassadennahe vorzugsweise von
oben nach unten. Eine konturgenaue Anstrahlung ist durch
spezielle Leuchten möglich. Dabei wird die Silhouette des
Gebäudes nachgebildet, die bedeckte Leuchtfläche geht
jedoch mit einem Energieverlust einher.
Die Beleuchtung von reflektierenden Flächen, wie hellen
Wänden, metallischen Oberflächen oder Glas sollte
vermieden werden.
Betriebsweise
Aus Umweltschutzgründen ist eine Begrenzung der
Betriebsdauer von Ausstrahlungen bis 24:00 Uhr anzuraten.
Gebäudeanstrahlung
Lichtarchitektur ist eine eigene Disziplin, sie soll besonders
im urbanen Bereich Lichträume schaffen, in welchen sich
Menschen wohlfühlen und gerne bewegen.
Gebäudeanstrahlungen sind vielfach im Zentrum von
Städten anzutreffen, wo sie einen großen Beitrag zur
Lichtglocke über der Stadt leisten. Aber auch in ländlicher
Umgebung werden häufig historische Gebäude, wie Burgen
und Kirchen, oder industrielle Bauten, wie Liftstationen
und Kraftwerke, beleuchtet. Diese Anlagen beeinträchtigen
die natürliche Umgebung auf weite Distanz.
Gebäudeanstrahlungen müssen exakt geplant und
ausgeführt werden. Dabei ergibt sich für jede Fassaden- ­
beleuchtung eine individuelle Lösung.
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