Sportstättenbeleuchtung
Das Freizeitangebot verlagert sich vermehrt in die Nachtstunden. |
Durch entsprechende Beleuchtung nehmen Lichtimmissionen zu. Dies birgt Probleme für die Umwelt, kann störende Auswirkungen auf Anrainer haben, oder sogar die Verkehrssicherheit gefährden.
Für Sportstättenbeleuchtung ergibt sich aufgrund der verschiedenen Sportarten und Sportflächen ein herausforderndes Anforderungsprofil.
http://www.ltg-aussenbeleuchtung.at/pages/aussenbeleuchtung/sportstaetten...
Normen und Empfehlungen
In technischer Hinsicht ist Sportstättenbeleuchtung in der Europäischen Norm EN 12193 geregelt. Das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau, kurz ÖISS, bietet weitere Empfehlungen wie den "Beleuchtungsguide für Außenanlagen" und die "Lichttechnischen Anforderungen an Beleuchtungsanlagen für Stadien".
Die Tiroler Umweltanwaltschaft hat ein Positionspapier zur Beleuchtung von Schipisten erstellt. Darin werden Vorschläge für eine umweltverträglichere Pistenbeleuchtung angeführt.
PDF (Positionspapier zur Beleuchtung von Schipisten)
Aus ökologischer Sicht werden warmweiße LEDs und Natriumdampf-Hochdrucklampen empfohlen. Das gelbliche Licht der Natriumdampf-Hochdrucklampe ist aufgrund sicherheitstechnischer Gründe nicht für alle Sportarten geeignet. Ist in diesem Fall oder aufgrund technischer Anforderungen, wie Fernsehaufnahmen, weißes Licht erforderlich, werden derzeit Metallhalogendampf-Hochdrucklampen eingesetzt. Dabei ist zumindest ein Filter, welcher Ultraviolett-Strahlung bzw. kurzwelliges Licht bis 420 Nanometer aus dem Spektrum filtert, einzusetzen.
Leuchtdioden mit möglichst geringem Blauanteil im Spektrum wären grundsätzlich vorzuziehen. Derartige LED-Beleuchtungssysteme sind im Handel noch nicht erhältlich, Spezialanlagen können jedoch gefertigt werden. Sportstätten, die keine flächige Ausleuchtung erfordern, wie Eisstock- und Rodelbahnen, können durch LED-Leuchten jedenfalls fachlich korrekt beleuchtet werden.
Die Beleuchtungsintensität soll dem Bedarf angepasst werden. So ist zu Trainingszeiten weniger Licht notwendig als im Spielbetrieb. Auch eine Begrenzung der Beleuchtungsdauer ist festzulegen.



