Lichtwerbung

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Ablenkung und Blendung von Verkehrsteilnehmern >>

 

Licht macht aufmerksam und eignet sich daher besonders für den Einsatz in der Werbeindustrie. Um Aufmerksamkeit zu erregen, werden Werbeanlagen immer größer und greller. Vermehrt werden bewegte Bilder eingesetzt.

 

Zur Lichtemission im urbanen Bereich trägt vor allem intensive Geschäfts- bzw. Auslagenbeleuchtung bei.

 

 

Exzessive Beleuchtung eines Einkaufszentrums

Lampen, Leuchten und Betriebsweise

 

Vorab ist die Eignung des potentiellen Standortes zu prüfen, im Freiland sollten leuchtende oder beleuchtete Werbeanlagen nicht eingesetzt werden.

 

Die Größe, Leuchtdichte und Betriebsdauer der Werbeeinrichtung muss festgelegt, sowie die Störung von Anrainern vermieden werden (Burtscher in Amt der Vorarlberger Landesregierung, 2008). Die Beleuchtung sollte an die Betriebsöffnungszeiten angepasst werden.

 

Zum Bestrahlen sollen LEDs mit warmweißem Licht eingesetzt werden. Um die Fernwirkung zu reduzieren soll ausschließlich von oben nach unten beleuchtet werden.

 

Eine neue Technologie ist die organische Leuchtdiode, auch OLED genannt. Derzeit werden OLEDs vor allem für Displays und Bildschirme eingesetzt. Noch befinden sich die leuchtenden Platten in der Entwicklungsphase, vielleicht finden sie jedoch bald als günstige Werbescreens Anwendung.

 

 

Ablenkung und Blendung von Verkehrsteilnehmern

 

Potentielle Ablenkung bzw. Blendung von Verkehrsteilnehmern regeln die Straßenverkehrsordnung und die Österreichischen Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, kurz RVS 05.06.12. Diese legen maximale Leuchtdichten (Candela/m2) von Werbeeinrichtungen im verkehrsnahen Bereich fest.

 

Gemäß § 84 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung 1960 gilt im Freiland das Werbeverbot bis 100 Meter Abstand vom Fahrbahnrand.

 

Trotz Einhaltung der Grenzwerte bzw. Rechtsvorschriften ist mit einer gewissen Ablenkung der Verkehrsteilnehmer zu rechnen.